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Kanäle des Landesfischereiverbandes

Das nordrhein-westfälische Kanalnetz mit den Wasserstraßen

  * Dortmund-Ems-Kanal
  * Rhein-Herne-Kanal
  * Datteln-Hamm-Kanal
  * Wesel-Datteln-Kanal 

wurde seit Bestehen auch zum Angeln genutzt. Über Jahrzehnte ist der Landesfischereiverband als Pächter für die Bewirtschaftung und Hege zuständig. Die Kanäle weisen einen guten Fischbestand auf.

Hauptsächlich kommen Rotaugen, Brassen, Karpfen, Schleien, Flussbarsche, Zander und Aale vor. Außerdem umfasst das Artenspektrum einige Kleinfischarten, Muscheln und Krebse.

 

Die Kanäle weisen nur in Teilbereichen naturnahe Strukturen auf. Es fehlen demnach für viele Fischarten Laichmöglichkeiten. Daher sind für die Erhaltung eines artenreichen Fischbestandes Fischbesatzmaßnahmen unverzichtbar. Unter anderem werden Jungfische der nachfolgend benannten Arten ausgesetzt: Aale, Karpfen, Schleien und Zander.
 

Die fischereilichen Fachschriften berichten immer wieder über den Fang kapitaler Fische. So sind die Kanalstrecken als gute Karpfen- und Raubfischreviere bekannt.

Die Mitglieder der LFV-Vereine können die Kanäle befischen, wenn sie im Besitz des entsprechenden Jahreserlaubnisscheins sind. Tageskarten stehen Gästen zur Verfügung.


 

Lippe

Der Verband ist Eigentümer von selbständigen Fischereirechten an der Lippe und Pächter von bestimmten Lippe-Strecken. Die Verbands-Lippestrecken beginnen flussabwärts unterhalb Hamm bei Stockum (Gerstein-Werk, Flusskilometer 68,15). Der Endpunkt der LFV-Strecke liegt bei Gahlen (Flusskilometer 160,0).

Da nicht alle Uferbereiche zwischen den genannten Orientierungspunkten für LFV-Erlaubnisscheininhaber zur Verfügung stehen, sind die im Erlaubnisschein genannten Hinweise zu den Angelstrecken genau zu beachten. Als Orientierungshilfe dient ein Kartenheft, das von der Verbandsgeschäftsstelle bezogen werden kann.

Die Lippe weist einen guten Fischbestand auf. Es werden Aale, Hechte, Karpfen, Döbel, Rapfen, Schleien und Zander gefangen. Vereinzelt tauchen auch Bachforellen in der Fangstatistik auf.

Jahresscheine werden den Mitgliedern aus Vereinen, die dem Landesfischereiverband angeschlossen sind, angeboten 

Ein schöner Döbel aus der Lippe bei Olfen.Die Lippe bei Flaesheim                                                                                                         Die Lippe bei Olfen
 

Offlumer See

Der Offlumer-See in der Nähe von Rheine ist mit fast 40 ha das größte stehende Verbandsgewässer.

Dort werden gute Hechte gefangen, die in den Flachwasserzonen rauben, und auch der Zander findet ideale Lebensbedingungen. Daneben ist der See für große Brassen und Karpfen bekannt.

Am Gewässer gibt es einen Campingplatz sowie eine Gastwirtschaft. Im Zuge der "Regionale 2004" ist der Offlumer-See touristisch noch weiter erschlossen worden. So ist seit 2006 ein Strandbad in Betrieb und ein Wegenetz für Spaziergänger und Radfahrer wurde ausgebaut.

Fahrthinweis: Über BAB 1 (Hansalinie), Abfahrt Münster-Nord, dann B 54 a bis Steinfurt, von dort Richtung Rheine, in Neuenkirchen auf die B 70 Richtung Wettringen, bei der Molkerei Naarmann rechts abbiegen zum Offlumer See.

Parkregelung: Auf dem Seitenstreifen der Straße „Am Offlumer See“ (östliche Straßenseite) zwischen der Besitzung Adiek (Am Offlumer See 10) und dem Einmündungsbereich vor der Besitzung Segger (Am Offlumer See 16)
sowie
seitlich der geteerten und mittels Speerpfosten für PKW`s gesperrten Straße südlich der Besitzung Henke (Offlum 59)

sind Stellflächen für berechtigte Nutzer ausgewiesen. Die Parkmöglichkeiten sind auch durch Beschilderung kenntlich gemacht.

Parkberechtigt sind Mitglieder des LFV mit gültigem Erlaubnisschein und einem speziellen Parkausweis, der nur über den Verein angefordert werden kann. Der Parkausweis muss mit der Erlaubnisscheinnummer versehen sichtbar im Auto hinterlegt werden.

Das Parken auf den ausgewiesenen Flächen ist von 6:00 bis 24:00 Uhr erlaubt.

Darüber hinaus stehen natürlich die Parkmöglichkeiten am Strandbad auch für Angler zur Verfügung.

Erlaubte Fanggeräte: 2 Angelruten mit je einem Haken, 1 Köderfischsenke bis zu 1 x 1 m

Fangbeschränkung: 2 Karpfen und 2 Zander pro Tag

Besondere Bestimmungen: Die Angelstrecken sind aus der Beschilderung am See ersichtlich. Es darf nur innerhalb dieser Bereiche geangelt werden. Der Benutzungsordnung der Stadt Neuenkirchen ist Folge zu leisten.


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